Arbeits­fel­der und kon­krete Ansätze son­der­päd­ago­gi­scher Förderung

Mit Schü­le­rin­nen und Schülern

  • För­der­dia­gnos­tik
  • Erstel­lung von Förderplänen
  • För­de­rung bei spe­zi­fi­schen, vor­her dia­gnos­ti­zier­ten Lernschwächen
  • Ent­wick­lung von Lern­stra­te­gien und Arbeitsorganisation

Mit Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aller Schularten

  • Gesprä­che über Pro­bleme der Schü­le­rIn­nen, mög­li­che Lern­wege und Hil­fen, päd­ago­gi­sche Prozesse
  • Unter­richts­be­ob­ach­tun­gen von SchülerInnen
  • Ent­las­tung in bestimm­ten Lern­si­tua­tio­nen durch innere und äußere Differenzierungsangebote
  • Koope­ra­tion bei der Leis­tungs­be­ur­tei­lung geför­der­ter Schüler
  • Gemein­same Pla­nung von inte­gra­ti­ven Unter­richts­stun­den bei ent­spre­chen­der Stundenausstattung
  • Fest­stel­lung und Doku­men­ta­tion von Lernfortschritten
  • Unter­stüt­zung bei not­wen­di­gen Eltern­ge­sprä­chen mit son­der­päd­ago­gi­schem Schwerpunkt

Mit Eltern

  • Gesprä­che mit son­der­päd­ago­gi­schem Schwer­punkt geför­derte Kin­der betreffend
  • Bera­tung bei Schulschwierigkeiten
  • Bei ent­spre­chen­dem Bedarf auch Unter­stüt­zung im Kon­takt mit Insti­tu­tio­nen, Haus­be­such, Anstoß von
    außer­schu­li­scher Förderung

Mel­dung zur Fest­stel­lung des beson­de­ren Förderbedarfs

Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die trotz inten­si­ver För­der­maß­nah­men der Grund­schule und zusätz­li­cher För­der­maß­nah­men in der Regel­schule nicht aus­rei­chend geför­dert wer­den kön­nen, kann ein Antrag auf Über­prü­fung des beson­de­ren För­der­be­darfs gestellt werden.

Das För­der- und Beratungszentrum

Auf­trag
För­der- und Bera­tungs­zen­tren bün­deln die son­der­päd­ago­gi­sche Fach­kom­pe­tenz im Zustän­dig­keits­be­reich. Die mit­wir­ken­den För­der­schu­len regeln in Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen die fach­li­che bzw. regio­nale Ver­tei­lung der Auf­ga­ben. För­der- und Bera­tungs­zen­tren koor­di­nie­ren auch die Eltern­be­ra­tung im Zusam­men­hang mit der Aus­übung des Wahl­rechts der Eltern.

Kon­zept
Son­der­päd­ago­gi­sche Bera­tung und Unter­stüt­zung sind ein nach­fra­ge­ori­en­tier­tes Ange­bot an die Regel­schu­len. Die­ses bezieht sich ins­be­son­dere auf Fra­gen der ange­mes­se­nen Berück­sich­ti­gung der Aus­wir­kung einer Behin­de­rung auf schu­li­sches Ler­nen (z.B. zum Nach­teils­aus­gleich) sowie auf Fra­gen der Umset­zung inklu­si­ven Unter­richts (z.B. zu Dif­fe­ren­zie­rung, För­der­pla­nung, Prä­ven­tion). Auch För­der­schul­lehr­kräfte und päd­ago­gi­sche Fach­kräfte, die im Team mit Regel­schul­lehr­kräf­ten an Schwer­punkt­schu­len arbei­ten, wer­den bei Bedarf unterstützt.

 


Umset­zung

Die Bera­tung und Unter­stüt­zung erfolgt nach­frage- und bedarfs­ori­en­tiert und bezo­gen auf För­der­be­dürf­nisse ein­zel­ner Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Damit knüp­fen För­der- und Bera­tungs­zen­tren an die Fach­kon­zepte, inhalt­li­chen Schwer­punkte und Erfah­run­gen der Inte­grier­ten För­de­rung an und ent­wi­ckeln diese inhalt­lich weiter.

FBZ — KON­KRET
Die Schu­len mel­den ihren Unter­stüt­zungs­be­darf beim För­der- und Bera­tungs­zen­trum an, beschrei­ben die Situa­tion und for­mu­lie­ren ihre kon­kre­ten Fra­ge­stel­lung. Im Dia­log zwi­schen För­der­schul­lehr­kraft und Klas­sen­lehr­kraft wer­den die ein­zel­fall­be­zo­gen Ziele der Unter­stüt­zung fest­ge­legt. Die erfor­der­li­chen Maß­nah­men wer­den geplant, der Zeit­rah­men der Unter­stüt­zung fest­ge­legt und im Hin­blick auf die Eva­lua­tion fest­ge­hal­ten. Die Art der För­de­rung und die Dauer hän­gen von der Fra­ge­stel­lung und den ange­streb­ten Zie­len der För­de­rung ab.

Zu den Metho­den gehö­ren ins­be­son­dere
• indi­vi­du­elle, auf son­der­päd­ago­gi­scher Dia­gnos­tik basie­rende För­der­maß­nah­men im Unter­richt, die erprobt und im Unter­richt imple­men­tiert wer­den
• Anlei­tung und Bera­tung von Lehr­kräf­ten sowie
• Bera­tung aller Betei­lig­ten, z. B. in Form von Run­den Tischen.